In den schwersten Stunden im Leben, wenn man Abschied von einem nahen Angehörigen nehmen muss, tut eine seelsorgerliche Begleitung gut, um Trost zu bekommen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinden sind gerne bereit, Beistand zu geben und auch sterbende Menschen zu begleiten.Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen nicht nur vor der schweren Aufgabe, Abschied zu nehmen. Sie müssen in kurzer Zeit viele Dinge entscheiden – und das in der Zeit, in der sie trauern.Scheuen Sie sich daher nicht, sich vorher Gedanken zu machen und mit ihren Angehörigen zu sprechen: Welches Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden? Welche Form der Bestattung soll es sein? Möchte ich eine kirchliche Beerdigung?Auch die Frage, ob im Falle einer Einäscherung die Urne anonym beigesetzt werden soll, stellen sich Menschen immer häufiger. Bitte bedenken Sie, dass den Angehörigen später ein Ort fehlt, an den sie mit ihrer Trauer gehen können. Von vielen Angehörigen wird dies im Nachhinein bedauert.
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über all diese Fragen und nehmen Sie ruhig auch dabei die Hilfe eines Seelsorgers in Anspruch.
Im Falle eines Todes wird sich das beauftragte Bestattungsunternehmen mit dem Ortspfarrer in Verbindung setzen, wenn er nicht vorher durch die Angehörigen benachrichtigt wurde. In Absprache mit Ihnen wird der Bestatter dann einen Termin für die Trauerfeier und die Beisetzung vereinbaren. Alle weiteren organisatorischen Fragen können Sie an das Bestattungsunternehmen abgeben.
Muss man in der Kirche sein, um kirchlich bestattet zu werden?
Falls jemand aus der Kirche ausgetreten oder nie eingetreten ist, dann ist davon auszugehen, dass dieser Mensch damit auch nicht kirchlich beerdigt werden wollte. Dieser Wunsch ist zu respektieren und sollte auch nach dem Tod von den Angehörigen so akzeptiert werden – auch wenn das oft schwer fällt. Manchmal möchten Angehörige trotzdem eine kirchliche Bestattung – vielleicht, weil das für sie selber ganz selbstverständlich ist, oder sie sich sicher sind, dass der Verstorbene das auch so wollte.
Über dieses Anliegen suchen Sie bitte frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Pfarrer. Am besten noch zu Lebzeiten Ihres Angehörigen!
Bedenken Sie, dass ein Kirchenaustritt jederzeit durch einen Wiedereintritt rückgängig gemacht werden kann. Lebens- und Glaubenserfahrungen verändern sich im Lauf der Jahre!
Weitere Informationen unter www.ekhn.de/bestattung